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Energetische Sanierung nach EnEV

Die Energieeinsparverordnung - kurz EnEV - ist ein Gesetz und keine

Empfehlung oder nur ein gut gemeinter Ratschlag.

Es ist eine Mindestanforderung, die zwingend einzuhalten ist.

 

 

Wann muss gedämmt werden und was gilt es zu beachten?

Die Energieeinsparverordnung EnEV gilt für beheizte oder gekühlte Gebäude, sowohl bei Neubauten als auch bei einer Sanierung von bestehenden Immobilien.

  • Bei einem Neubau wird mit dem Bauantrag die energetische Berechnung eingereicht, welche bei der Umsetzung einzuhalten ist. Diese ist Voraussetzung für den genehmigten Bauantrag. Eine bessere Dämmung als im Antrag geht immer, eine schlechtere ist allerdings ein Verstoß gegen die Baugenehmigung und somit unzulässig.

  • Bei einer Dachsanierung/ Dacherneuerung ist die EnEV natürlich auch einzuhalten (Es gibt aber Ausnahmen im Bereich Steildach oder Flachdach). Hierbei ist die Anlage 3 "Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen" der aktuellen EnEV maßgebend und muss eingehalten werden.

  • Dies gilt ebenfalls bei einem Austausch oder einer Erneuerung eines Dachfensters im beheizten Bereich, auch hier gelten die EnEV Anforderungen.

  • Für Nichtwohngebäude gelten allerdings abweichende oder geringere Regelungen.

 

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